§ 1 Anwendbarkeit der AGB und Verträge
a) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Psychologischen Berater oder Coach und Klient als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB - soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
b) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Beraters, die psychologische Beratung oder das Coaching bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Berater zum Zwecke der psychologischen Beratung oder Coaching, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung, Coaching und der angegeben Verfahren wendet.
c) Der psychologische Berater oder Coach ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Berater aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Beraters oder Coachees für die bis zur Ablehnung der psychologischen Beratung oder Coaching entstandenen Leistungen, inklusive Entspannungsverfahren erhalten.
§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
a) Gegenstand des Beratungsvertrages ist ein von dem Klienten geäußertes Anliegen oder Klient und Berater definieren gemeinsam das Beratungsanliegen bzw. das Coaching. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche und auf Wunsch auch andere Arbeitsmethoden.
Die Beratung oder das Coaching dient der Überwindung psychosozialer Probleme, der Persönlichkeitsentwicklung, der Zielbildung und Ressourcenaktivierung oder zu der Begleitung privater, schulischer, beruflicher Konflikte, Probleme und Umstellungen sowie von Veränderungsprozessen. Es wird bei der Beratung und Coaching keine Psychologische Psychotherapie, sondern ausschließlich einer Leistung außerhalb der Heilkunde erbracht (vgl. Psych. Th. G. §1 Abs.3 Satz 3).
b) Der psychologische Berater oder Coach erbringt die Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er die eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Coaching, Entspannung und Prävention anwendet.
c) Der psychologische Berater oder Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft.
d) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, haben sie das dem psychologischen Berater oder Coach gegenüber zu erklären.
e) Der psychologische Berater oder Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und keinerlei Medikamente verordnen.
f) Die Behandlung kann in Form einer persönlichen Begegnung in der Praxis / bei einem Hausbesuch erfolgen oder auch in Form einer Telefon- / Videosprechstunde.
g) Die psychologische Beratung oder das Coaching ersetzt keine Untersuchung/Behandlung durch einen Arzt. Der Klient ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert selbstverantwortlich in medizinische Behandlung zu begeben.
h) Es besteht die Möglichkeit, dass zu Beginn der Behandlung eine Erstverschlechterung eintritt, da der Körper und die Seele auf unterschiedlicher Weise reagieren können.
§ 3 Mitwirkung des Klienten
a) Zu einer aktiven Mitwirkung sind Klienten nicht gesetzlich verpflichtet. Eine Beratung oder Coaching ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung oder Coaching wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden.
b) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung oder Coaching im Sinne des Klienten bestimmend sein.
c) Der psychologische Berater oder Coach ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn Klienten die Beratungsinhalte verneinen.
§ 4 Gesundheitszustand und Verantwortung des Klienten
a) Der Klient versichert, dass er an keiner Erkrankung oder Störung leidet, die seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigen eines Coachings oder einer psychologischen/psychosozialen Beratung aus medizinisch-psychologischen Gründen zurzeit entgegenstehen.
b) Sollte aktuell eine Psychotherapie durchgeführt werden oder aufgrund des Gesundheitszustandes angeraten sein, versichert der Klient, dass er dies dem psychologischen Berater oder Coachee unverzüglich mitteilt und dass der Therapeut über die psychologische/psychosoziale Beratung (Ziele, Art, Themen etc.) dauerhaft informiert ist und dieser psychologischen Beratung oder Coaching auch zugestimmt hat.
c) Die psychologische Beratung oder das Coaching ersetzt keine ärztliche Diagnose und Therapie. Der Klient ist aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen und sich bei Störungen mit Krankheitswert in die Behandlung eines Arztes / Heilpraktikers zu begeben.
§ 5 Beratungsdauer und Kündigung
a) Die Beratungs-/Behandlungsdauer richtet sich nach den Bedürfnissen des Klienten. Es erfolgt keine Festlegung eines bestimmten Stundenkontingentes, das in Anspruch genommen werden muss. Um bestimmte Ziele anzustreben sollten aber Beratungen in einem Umfang von mehreren Sitzungen stattfinden.
b) Der Beratungs-/Behandlungsvertrag kann jederzeit ohne Begründung am Ende eines Beratungsgespräches mündlich oder mit einer Frist von drei Arbeitstagen formlos schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.
§ 6 Honorierung des psychologischen Beraters oder Coachee
a) Der psychologische Berater oder Coach hat für die eigenen Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Berater/Coach und dem Klienten vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste in der aktuellen Homepage aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse gelten nicht.
b) Die Honorare sind nach jeder Beratungssitzung/Coaching von dem Klienten in Bar oder per Überweisung zu bezahlen. Andere Rechnungsarten sind nur nach schriftlicher Sondervereinbarung möglich.
c) Der Klient ist darüber informiert, dass der psychologische Berater oder Coach keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von dem Klienten selbst zu bezahlen.
d) Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungs-/Coachingterminen schuldet der Klient dem Berater/Coach ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % der Gesamtgebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar.
e) Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich (per E-Mail / SMS / WhatsApp) absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch den Berater.
f) Termine, die von Seiten des psychologischen Beraters oder Coachees abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Klienten haben in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den psychologischen Berater oder Coachee. Diese schulden auch keine Angabe von Gründen.
g) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln den psychologischen Beratern nicht gestattet.
§ 7 Vertraulichkeit der psychologischen Beratung oder Coachings
a) Der psychologische Berater oder Coachee behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse der Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Klienten.
b) Absatz a). ist nicht anzuwenden, wenn der psychologische Berater oder Coachee aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise durch Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig sind. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
c) Absatz a). ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen den Berater oder Coachee oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
d) Der psychologische Berater oder Coachee führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte zu; sie können eine Herausgabe dieser Handakte verlangen. Absatz b) und c). bleibt davon unberührt. Sofern der Klient eine Akte über die Beratung verlangt, erstellt der Berater oder Coachee diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.
e) Handakten werden vom psychologischen Berater oder Coachee 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Klienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.
f) Die Schweigepflicht betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter. Im Gegensatz zur ärztlichen Schweigepflicht haben psychologische Berater und Coachees kein Zeugnisverweigerungsrecht.
g) Im Falle der Ankündigung suizidaler Handlungen und fehlender Fähigkeit / Bereitschaft zur Aufnahme des Kontaktes mit einem Facharzt oder einer Klinik wird der psychologische Berater oder Coachee unverzüglich die zuständigen Behörden einschalten, um eine Gefährdung des Klienten möglichst abzuwenden.
§ 8 Rechnungsstellung
Auf Wunsch erhält der Patient eine Rechnung nach der jeweils gültigen Honorarvereinbarung. Rechnungen, die 10 Tage nach Rechnungszugang nicht bezahlt wurden, sollten diese nicht nach der Behandlung in bar gezahlt worden sein, werden einmalig gemahnt und danach einen Inkassounternehmen übergeben.
§ 9 Dokumentation und Datenschutz
a) Der psychologische Berater oder Coachee dokumentiert und archiviert den Verlauf und relevante Erkenntnisse der Beratungs-/Coachinggespräche. Hierzu gehören Anamnesebogen, themenspezifische Fragebögen und Notizen zu Inhalten, Ergebnissen und Vereinbarungen aller Beratungs-/Coachinggespräche. Ebenso speichert der psychologische Berater oder Coachee die personenbezogenen Daten des Klienten soweit es zur Rechnungsstellung und Buchführung erforderlich ist.
b) Der psychologische Berater oder Coachee verpflichtet sich, alle Dokumente nur ihm zugänglich aufzubewahren. Der Klient erklärt sich mit der Erhebung und Archivierung der entsprechenden Daten einverstanden.
c) Bei Fernsitzungen bedarf es für Aufzeichnungen im Rahmen der Sitzung, in jedem Fall der vorherigen Zustimmung beider Seiten. Gleiches gilt dann auch für die spätere Verwendung der Aufzeichnung. Sollte es keine vorherige Vereinbarung geben, sind Aufzeichnungen für beide Seiten nicht erlaubt.
§ 10 Haftung und Selbstverantwortlichkeit
a) Der psychologische Berater oder Coachee haftet gegenüber dem Klienten nur in Höhe des gezahlten Beratungshonorars für alle Schäden, die tatsächlich und nachweisbar aus der gemeinsamen Arbeit entstehen. Der Klient wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung eine ärztliche Therapie nicht ersetzen kann. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird der psychologische Berater oder Coachee dies dem Klienten unverzüglich mitteilen. Der psychologische Berater oder Coachee darf weder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
b) Der Klient erkennt an, dass er während des gesamten Beratungs-/Coachingverlaufs, sowohl während des einzelnen Beratungs-/Coachinggespräches als auch während der Zeit zwischen den einzelnen Beratungs-/Coachinggesprächen in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit ist. Er erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Beratungs-/Coachinggespräche von ihm unternommen werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Er verpflichtet sich, dem psychologischen Berater oder Coachee über Handlungen mit weitreichenden Konsequenzen zu berichten und diese im Voraus mit dem psychologischen Berater oder Coachee zu besprechen.
§ 11 Rettungsleine
Der psychologische Berater oder Coachee bietet während des gesamten Behandlungs-/Coachingverlaufs im Notfall oder für dringende Unterstützung eine kostenlose viertelstündige kurze Beratung in Form eines Telefonates, einer Onlinesitzung über DER SEMINAR, SMS- oder WhatsApp-Nachrichten an.
§ 12 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen. Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungs-/Coachingvertrag, die trotz beiderseitigen Bemühungen nicht gütlich beigelegt werden, ist der Gerichtsstand die Praxisanschrift.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungs-/Coachingvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungs-/Coachingvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
§ 14 Schlussbestimmungen
a) Die Beratung und das Coaching, auch Fernberatung/-coaching enthebt den Klienten nicht, die volle Verantwortung für seine Handlungen selbst zu übernehmen. Um bei möglichen Störungen gemeinsam nach Abhilfe zu suchen, verpflichtet sich der Klient sich zeitnah zu melden.
b) Für die Verträge, bzw. dessen Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Abweichende Vereinbarungen zu den Verträgen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.